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Personalnummer (VIVA)

Für Beamtinnen und Beamte sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird eine achtstellige Personalnummer (VIVA) vergeben.  In der Bezügemitteilung steht die Personalnummer oben rechts und stellt den zweiten Teil des Geschäftszeichens dar:

Beispiel: 61115 - 92944693 (Geschäftszeichen)  

Hier lautet die VIVA-Nummer: 92944693

Fakultas/Lehrbefähigung

Geben Sie an, welche Lehrberechtigung (Fächerverbindung) Sie durch Ausbildung bzw. Studium im Lehramt erworben haben. Diese Angabe kann bei der Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer für eine Fortbildung wichtig sein.

Beispiel: Deutsch, Englisch

Akademischer Titel

Der akademische Titel wird auch als akademischer Grad bezeichnet. Die Voraussetzung dafür ist eine erfolgreich abgelegte Hochschulprüfung.

Seit der Bologna-Reform unterscheidet man bei den akademischen Titeln:

Bachelor-, Master-, Magister-Diplomgrad und Doktorgrad

Die Abschlussbezeichnungen können sich jeweils unterscheiden.

Beispiel: Master of Arts (M. A.)

Der Professorentitel ist dagegen kein akademischer Titel, sondern eine Amtsbezeichnung.  

Amtsbezeichnung

Lehrkräfte führen die Amtsbezeichnung des ihnen übertragenen Amtes. Nach Übertritt in ein anderes Amt, darf die bisherige Amtsbezeichnung nicht mehr geführt werden. Geben Sie bitte nur das Kürzel der Amtsbezeichnung an. 

Beispiel: StR(GS) – für Studienrat im Grundschuldienst

Die Amtsbezeichnungen der Lehrkräfte sind schulartspezifisch. Es gilt:

GS: Grundschule

MS: Mittelschule

RS: Realschule

FöS: Förderschule

Bitte beachten Sie bei der Auswahl zudem die richtigen Zusätze:

i.K.: im Kirchendienst

i.P.: im Privatschuldienst

BV: im Beschäftigungsverhältnis

Sollten Sie keine Amtsbezeichnung führen, so geben Sie hier bitte Ihre berufliche Funktion an. 

Schwerbehinderung

Eine Angabe zur Schwerbehinderung erfolgt auf freiwilliger Basis. Diese Angabe kann bei der Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer für eine Fortbildung berücksichtigt werden. Schwerbehinderte Bewerber sind bei der Vergabe von Fortbildungsplätzen grundsätzlich bevorzugt zu berücksichtigen (siehe Ziff. 6.9 BayInklR i.d.F. vom 29.04.2019).

Die zuständige Schwerbehindertenvertretung ist über die Bewerbung eines schwerbehinderten Bewerbers bzw. einer schwerbehinderten Bewerberin zu informieren. Gleichgestellte Beschäftigte kreuzen ebenfalls "Schwerbehinderung" an.

E-Mail-Adresse

Die E-Mail-Adresse muss in FIBS eindeutig sein. Daher darf jede E-Mail-Adresse in FIBS nur einmal eingetragen bzw. registriert werden.

Die eingegebene E-Mail-Adresse ist in FIBS sowohl Bestandteil Ihrer Anmeldedaten, aber auch Kommunikationskanal für alle FIBS-Informationen (E-Mails) und Suchaufträge.

IBAN

Eine Angabe der Kontodaten (IBAN und BIC) erfolgt auf freiwilliger Basis. Die IBAN ist meist auf der Bankkarte angegeben. Sie hat in Deutschland 22 Stellen und beginnt mit dem Ländercode DE. Bei Eingabe einer deutschen IBAN wird automatisch die BIC und der Bankname ermittelt und eingetragen.

Bei Angabe einer ausländischen IBAN müssen mindestens 16 Stellen eingegeben werden. Dabei kann eine IBAN mit höchstens 31 Stellen erfasst werden. Die BIC muss bei ausländischen Banken zusätzlich eingetragen werden.

Beispiel:AT122040400032651254 (20 Stellen)

Möchten Sie Ihre Kontodaten löschen, so müssen Sie IBAN und BIC vollständig löschen.

BIC

Die BIC ist meist auf der Rückseite der Bankkarte angegeben. Die BIC kann nur zusammen mit einer gültigen IBAN gespeichert werden. Die BIC muss mindestens 8, kann maximal jedoch nur 11 Zeichen lang sein.

Möchten Sie Ihre Kontodaten löschen, so müssen Sie IBAN und BIC vollständig löschen!

Stammschule

Wählen Sie unbedingt Ihre aktuelle Stammschule aus, BEVOR die Bewerbung abgegeben wird. Eine nachträgliche Änderung der persönlichen Stammschule hat keinen Einfluss auf bereits laufende Bewerbungen. Diese Überprüfung ist insbesondere nach jedem Schul- bzw. Dienststellenwechsel wichtig.

Da jeder Lehrgang nur einmal beworben werden kann, verursacht jede fehlerhafte Eintragung in Ihren persönlichen Daten (hier: Stammschule) Verzögerungen oder gar Probleme bei der Genehmigung.

Versand Teilnehmerliste

Die Zustimmung zum Versand der Teilnehmerliste erfolgt auf freiwilliger Basis.  Die Teilnehmerliste enthält nur diejenigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die dem Versand zugestimmt haben und wird auch nur an diese versandt.

Die Teilnehmerliste enthält folgende Informationen:

Name, Vorname, ggf. Titel, Amtsbezeichnung, Postanschrift der Schule/Dienststelle, Abkürzung des Regierungsbezirks der Schule/Dienststelle

Teilnahme am gesamten Lehrgang

Eine lediglich partielle Teilnahme (z.B. nur an einem von mehreren Tagen oder nur an einer von mehreren Veranstaltungen) muss möglichst vorab mit der dienstvorgesetzten Stelle und dem Anbieter abgesprochen werden. Falls kein Einvernehmen hergestellt werden kann muss die Bewerbung storniert werden.

Sonderfall eSession

Bei eSessions, die in der Regel am Nachmittag stattfinden und zu denen sich Lehrkräfte auch sehr kurzfristig anmelden können, greift ein vereinfachtes Zulassungsverfahren:
Die Schulleitung genehmigt die Teilnahme nicht, sondern hat eine Widerspruchsmöglichkeit.
Sollte es daher in Ausnahmefällen zu Ausfall von Unterricht kommen, obliegt es in diesem Fall der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer, die Schulleitung über die Teilnahme zu informieren, damit für eine Vertretung gesorgt werden kann.

Dienststelle und Stammschule

Für abgeordnete Lehrkräfte bleibt grundsätzlich die bisherige Schule als Stammschule bestehen.

Für versetzte Lehrkräfte ist grundsätzlich die neue Dienststelle als Stammschule einzutragen. Bitte fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer dienstvorgesetzten Stelle nach.

Um eine neue Schule bzw. Dienststelle als Stammschule festzulegen, muss diese zunächst angelegt werden. Nutzen Sie dazu die Funktion „Dienststelle hinzufügen“ und übernehmen Sie die neue Dienststelle.

Die neue Dienststelle muss zunächst Ihre Zugehörigkeit bestätigen. Dabei wechselt die Anzeige von "UNBESTÄTIGT" auf "BESTÄTIGT".

Erst nach erfolgter Bestätigung durch die Dienststelle können Sie die neue Schulen bzw. Dienststelle als Stammschule festgelegt werden. Nutzen Sie dazu die Schaltfläche „Stammschulwechsel“: 

Kontoinhaber

Geben Sie den Vor- und Nachnamen des Kontoinhabers an.

Steuernummer und Finanzamt

Voraussetzung für die Auszahlung eines Honorars ist die Angabe von Steuernummer und Finanzamt.