27.02.2025 17:00 Uhr
KI@Informatik13 – was, wozu, wie, womit unterrichten?
Die Eintragungen eines Lehrgangs Dritter ( sog. externer Anbieter außerhalb der staatlichen Lehrerfortbildung) wird in FIBS als reine Serviceleistung beziehungsweise als Hinweis angeboten und ist mit keiner Empfehlung von staatlicher Seite verbunden. Für die Lehrgänge externer Anbieter in FIBS gilt, dass Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung grundsätzlich nicht gewährt werden. Dasselbe gilt für anfallende Reise- und Fahrtkosten. Eine Erstattung durch den jeweiligen Anbieter ist möglich (siehe Bemerkungen).
Die Didaktik der Informatik der Universität Passau bietet eine kombinierte Fortbildung zu den Themenbereichen „Künstliche Intelligenz“ des LehrplanPLUS der 13. Jahrgangsstufe im grundlegenden und erhöhten Anforderungsniveau an.
Ziele:
- Fachliche und fachdidaktische Fundierung der im Lehrplan genannten Inhalte und Herausarbeiten grundlegender Vorgehensweisen und Ideen
- Vorstellung, Erprobung und Diskussion konkreter Unterrichtsmaterialien und -ideen
Inhalte:
- Verfahren maschinellen Lernens
- K-Means-Algorithmus
- Wissensbasierte Systeme
- Grundlegende Funktionsweise künstlicher neuronaler Netze; Beleuchtung des Lernprozesses (insbesondere Gradientenabstieg und Fehlerrückführung)
Die Fortbildung findet in Präsenz statt und dauert 2 Tage.
Fortbildungsreise
Für diese Fortbildungsreise wird für Lehrkräfte mit Dienstsitz an einem staatl. Gymnasium in Niederbayern eine Vergütung der Fahrtkosten nach den Bestimmungen des BayRKG Art. 24 zugesagt. Die Fahrt zum Veranstaltungsort ist grundsätzlich am Dienstort anzutreten und dort auch zu beenden, es sei denn, die Entfernung zum Wohnort wäre näher. Dienstbefreiung ist mit KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten bezahlt, keine Tagegelder; Dienstunfallschutz wird zugesichert. Triftige Gründe können anerkannt werden. Der Großkundenrabatt, gültig für alle Fahrten der 2. Klasse, beträgt
5 % für Bahntickets des Tarifs „Flexpreis Business“. Für Fahrkarten des Tarifs „Flexpreis“, 2. Klasse, wird der Großkundenrabatt nicht gewährt. Bei der Buchung von Bahntickets ist daher darauf zu achten, welcher Tarif die wirtschaftlichste Lösung darstellt.
Den Abrechnungsantrag R002 für die Beantragung der Reisekosten erhalten Sie über das Internet unter LfF - Landesamt für Finanzen | Formularcenter: Reisekosten (bayern.de).
Bitte senden Sie den RK-Antrag zusammen mit der Teilnahmebestätigung zeitnah dem Landesamt für Finanzen (LfF, Dienststelle Ansbach - Reisekostenreferat 571 - Postfach 1951, 91510 Ansbach) zu. Eine Übernachtung wird nicht erstattet.
TN anderer Schularten und Bezirke klären die Reisekostenzusage bitte im Vorfeld mit der für sie zuständigen Dienststelle ab!!!!
12.02.2025
MB für die Gymnasien in Niederbayern
Jürgen-Schumann-Str. 20, 84034 Landshut
Die Teilnahme ist gebührenfrei möglich