09:00 – 16:00 Uhr
Bioethik im Biologieunterricht: Grundlagen und Ansätze zur Förderung von Bewertungskompetenz
Die Eintragungen eines Lehrgangs Dritter ( sog. externer Anbieter außerhalb der staatlichen Lehrerfortbildung) wird in FIBS als reine Serviceleistung beziehungsweise als Hinweis angeboten und ist mit keiner Empfehlung von staatlicher Seite verbunden. Für die Lehrgänge externer Anbieter in FIBS gilt, dass Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung grundsätzlich nicht gewährt werden. Dasselbe gilt für anfallende Reise- und Fahrtkosten. Eine Erstattung durch den jeweiligen Anbieter ist möglich (siehe Bemerkungen).
Die Förderung ethischer Bewertungskompetenz ist nach Einführung der Bildungsstandards zu einem integralen Bestandteil der Lehrpläne für das Fach Biologie geworden. Die Fortbildung widmet sich den ethischen und moralpsychologischen Grundlagen, die notwendig oder hilfreich sind, um mit Schülerinnen und Schülern ethische Fragen im Biologieunterricht zu erörtern. Dabei gewinnen die Teilnehmenden einen Überblick über die Bereiche der Bioethik. Zudem erfolgt eine Einführung in zentrale Konzepte und Theorien der Ethik und es werden Modelle und Ansätze zur Förderung von Bewertungskompetenz vorgestellt und gemeinsam diskutiert. Ein besonderes Augenmerk gilt der Bedeutung von Emotionen und intuitiven Bewertungen in der moralischen Urteilsbildung, wenn beispielsweise Gentechnik als menschliche Hybris bewertet wird oder alles Natürliche als gut.
Die Fortbildung steht Lehrkräften der Bezirke Niederbayern und Oberpfalz offen.
BITTE BEACHTEN SIE: Alle Bewerbungen werden erst nach Bewerbungsschluss – inklusive gelegentlich notwendiger Verlängerungen des Bewerbungsschlusses – von der RLFB bearbeitet. Vor diesem Datum erhalten Sie diesbezüglich keine Benachrichtigung von uns.
Für diese Fortbildungsreise wird für Lehrkräfte mit Dienstsitz an einem staatl. Gymnasium in der Oberpfalz oder in Niederbayern eine Vergütung der Fahrtkosten nach den Bestimmungen des BayRKG Art. 24 zugesagt. Die Fahrt zum Veranstaltungsort ist grundsätzlich am Dienstort anzutreten und dort auch zu beenden, es sei denn, die Entfernung zum Wohnort wäre näher. Dienstbefreiung ist mit KMS vom 25.07.1974 Nr. II/7-8/111 914 geregelt. Es werden nur Fahrtkosten bezahlt, keine Tagegelder; Dienstunfallschutz wird zugesichert. Triftige Gründe können anerkannt werden.
Der Großkundenrabatt (Kunden-Nr. 7102302), gültig für alle Fahrten der 1. und 2. Klasse, beträgt 5 % für Bahntickets des Tarifs „Flexpreis Business“. Für Fahrkarten des Tarifs „Flexpreis“, sowohl 1. als auch 2. Klasse, wird der Großkundenrabatt nicht gewährt. Bei der Buchung von Bahntickets ist daher darauf zu achten, welcher Tarif die wirtschaftlichste Lösung darstellt.
Den Abrechnungsantrag R002 für die Beantragung der Reisekosten erhalten Sie über das Internet unter https://www.lff.bayern.de/formulare/formularsuche/reisekosten
Bitte senden Sie den RK-Antrag zusammen mit der Teilnahmebestätigung zeitnah dem Landesamt für Finanzen (LfF, Dienststelle Ansbach - Reisekostenreferat 571 - Postfach 1951, 91510 Ansbach) zu.
TN anderer Schularten und Bezirke klären die Reisekostenzusage bitte im Vorfeld mit der für sie zuständigen Dienststelle ab!!!!
28.10.2024
MB für die Gymnasien in der Oberpfalz
Weinweg 4, 93049 Regensburg
Die Teilnahme ist gebührenfrei möglich